Richtlinien des AARRR für Ausbildung von Rückführungsleiter*Innen

Immer wieder hört man von Warnungen bezüglich der Durchführung von Rückführungen, insbesondere, dass bei unqualifizierten (Schnupper-) Rückführungen mögliche psychische Probleme auftreten können, da der Rückgeführte in vergangene Erlebnisse in frühere Leben „schlittert“, die psychisch nicht mehr so leicht zu verarbeiten sind.

Für den Verband ist daher wichtig, dass Rückführungen nur von ausgebildeten, qualifizierten und zertifizierten Rückführungsleiter*Innen durchgeführt werden, wo beim Auftreten von negativen Erlebnissen in früheren Leben auch die erforderliche Routine zur Verarbeitung dieser negativen Ereignisse in Form von De- und Re-programmierung und Affirmationen erfolgt.

Der Verband empfiehlt daher Klienten vor Rückführungen, sich über die Ausbildung und Zertifizierung der Rückführungsleiter*Innen zu erkundigen.

Als Mindestanforderung an die Ausbildung wurden daher nachfolgende Anforderungen definiert.

Vorgehensweise mit Anbietern für Ausbildungen – Ausbildungslehrgang Richtlinien:

Der Vorstand des AARRR beschließt, dass „Schnellsiederkurse“ zur Erlernung der Methode der Rückführung mit wenigen Tagen Ausbildung und Ausstellung eines Zertifikats nicht als vollständige Ausbildung anerkannt werden!

Ein Ausbildungslehrgang soll nachfolgende Festlegungen enthalten:

  • Eine Ausbildung muss mehrere nicht zeitlich zusammenhängende Module umfassen, damit das Erlernte auch in verschiedenen Zeiträumen vermittelt und Feedback möglich wird.
  • Eine Ausbildung soll eine nicht zusammenhängende Dauer von 10 bis 12 Tagen aufweisen.
  • Eine Ausbildung soll mit einer schriftlichen Arbeit zum Überprüfen des Gelernten abschließen,
  • Eine Ausbildung soll mindestens 10 bis 12 Tage dauern, auch bei unterschiedlichen Ausbildnern und folgende Grundlagen beinhalten (Punktation):
    1. Grundlagen für Clearing, Rückführung, Re-Inkarnation und Karma-Prinzip;
    2. Ausschluss von Rückführungen, wann ist eine Rückführung nicht durchzuführen;
    3. Klienten Vorgespräch, Struktur, Inhalte, Aufklärung über Grenzen und Haftungsausschluss; kein Heil- bzw. Erfolgsversprechen;
    4. verschiedene Entspannungs- Methoden (Empfehlung des AARRR nicht Hypnose);
    5. Scannen der Leben und Ereignisse für verschiedene Anwendungsbereiche und Themen (Schnupperrückführung in schöne Leben, Beziehungsebenen, körperliche Symptome, Zwischenleben, Opfer-Täterleben, Gespräche mit Höheres Selbst, Symbolische Leben);
    6. Methoden des emotionalen Hineingehens und Herausnehmens und Erlebens, Unterbrechung der Rückführung;
    7. Bezugnahme zum heutigen Leben – Lebensbogen;
    8. Erkennen von Personen in früheren Leben;
    9. Beziehungen zum Thema der Rückführung;
    10. Auflösungsarbeit, De-programmierung, Re-programmierung, Affirmationstechniken;
    11. Rückkehr ins heutige Leben;
    12. Review der Rückführung.

Der Verband steht als Vermittlungsstelle zur Verfügung und vergibt zur Dokumentation der Ausbildung und Qualität der Rückführungsleiter*Innen ein Zertifikat und ein Qualitätssiegel.